Ihr Unternehmen hat kein technisches Team, und Sie zögern, einen Entwickler oder einen technischen Leiter einzustellen oder sich mit einem von ihnen zusammenzutun. Trotzdem brauchen Sie jemanden: um eine Software entwickeln zu lassen, um ein Werkzeug zu ersetzen, das mit Ihrem Geschäft nicht mehr mithält, um die Rechner Ihrer Teams abzusichern. Dann ist von einem „technischen Partner“ die Rede.
Der Begriff beruhigt, aber er sagt nicht, was dieser Partner tut. Wir unterscheiden vier Formen. Sie decken nicht denselben Bedarf ab, und sie hinterlassen Ihnen nicht dasselbe an dem Tag, an dem Sie sich trennen.
Bevor Sie Angebote vergleichen, sollten Sie wissen, welche Form zu Ihrem Bedarf passt. Einstellen oder sich zusammentun sind zwei weitere Wege, die wir danach beschreiben. Und welchen Weg Sie auch wählen, drei Punkte sind zu prüfen: was Ihnen gehört, was geschieht, wenn sich Ihr Bedarf ändert, und wie Sie wieder gehen können.
Der CTO oder IT-Leiter in Teilzeit. Das ist ein technischer Leiter oder ein Leiter der Informationssysteme, der für mehrere Unternehmen arbeitet. Mélina Loupia, Journalistin mit Schwerpunkt Technologie und Cybersicherheit, beschreibt seine Rolle in einem Leitfaden, den Clubic im Februar 2026 veröffentlicht hat. Er ist ein bis zwei Tage pro Woche im Einsatz. Er steuert die IT-Strategie, verschafft sich einen Überblick über das Bestehende, verhandelt mit den Dienstleistern und begleitet die Projekte. Er vertritt die Interessen des Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten.
Die Entwicklungsagentur. Sie baut, was es noch nicht gibt: eine Website, eine mobile App, eine individuelle Software. Was sie Ihnen am Ende hinterlässt, ist der Code dieser Software, vorausgesetzt, der Vertrag überträgt Ihnen die Rechte daran. Auf diese Bedingung gehen wir weiter unten ein.
IT-Outsourcing und Cybersicherheit. Der Dienstleister hält am Laufen, was Sie schon haben: die Rechner, den Support für die Nutzer, die Sicherheit, die Datensicherung, manchmal das Hosting. Sie zahlen eine monatliche Pauschale. Im Gegenzug legt der Vertrag ein Service-Level fest: die Reaktionszeit, die Verfügbarkeit, den telefonischen Support.
Der ERP- oder CRM-Integrator. Er installiert und konfiguriert eine Standardsoftware für die Unternehmenssteuerung (ERP) oder für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), die ein anderes Unternehmen herausgibt. Diese Software gehört ihrem Hersteller, der als Einziger sie vervielfältigen oder verändern darf (Artikel L122-6 des französischen Gesetzbuchs über das geistige Eigentum, Code de la propriété intellectuelle). Sie zahlen eine Lizenz, um sie zu nutzen.
Diese Formen lassen sich kombinieren. Laut demselben Leitfaden setzen viele KMU auf einen IT-Leiter in Teilzeit für die Strategie und einen externen Dienstleister für den technischen Betrieb.
Benennen Sie also zuerst Ihren Bedarf: Ihre technischen Entscheidungen steuern, Ihre IT am Laufen halten, eine Standardsoftware anpassen oder eine Software bauen, die es noch nicht gibt.
Einstellen oder sich zusammentun: was das bedeutet
Ein Angestellter arbeitet nur für Sie. Sie leiten seine Arbeit direkt, und die Software, die er in Ausübung seiner Aufgaben entwickelt, steht Ihnen zu (Artikel L113-9 des Code de la propriété intellectuelle, weiter unten erläutert). Eine Einstellung kostet aber auch Geld, und nicht nur das Gehalt. Hier die Größenordnungen in Frankreich im Jahr 2026.
Das Gehalt. Die Association pour l’emploi des cadres (Apec) veröffentlicht jedes Jahr die Gehälter der Fach- und Führungskräfte in Frankreich, Beruf für Beruf. Laut ihrer Ausgabe 2025, vorgestellt von Le Monde Informatique, verdient ein Entwickler mit dem Status einer Fach- und Führungskraft zwischen 34.000 und 53.000 € brutto im Jahr, im Durchschnitt 43.000 €. Die von Le Monde Informatique vorgestellte Studie nennt keine eigene Zahl für den technischen Leiter (CTO). Wir nehmen die nächstliegende Berufsgruppe, die der IT-Leitung. In der Île-de-France, der Region um Paris, liegt das Fixgehalt der einen Hälfte dieser Führungskräfte unter 77.000 € brutto im Jahr, das der anderen Hälfte darüber: Das ist das Mediangehalt. Dazu kommt ein variabler Anteil von 7.000 € im Median. In den übrigen Regionen reicht die veröffentlichte Spanne von 46.000 bis 96.000 €.
Die Arbeitgeberbeiträge. Sie kommen zum Bruttogehalt hinzu. Laut Payfit, einem Anbieter von Lohnabrechnungssoftware, machen sie im Durchschnitt 25 bis 42 % des Bruttogehalts aus, je nach Unternehmen und Profil des Beschäftigten.
Die Personalsuche. Eine Personalberatung berechnet 15 bis 25 % des Bruttojahresgehalts der eingestellten Person, so ein Artikel von HelloWorkplace. Bei einer Leitungsposition können ihre Honorare laut dem Honorarleitfaden von Talent Program „25-30 % übersteigen“.
Auf die Gehälter der Apec angewendet, ergeben diese Sätze die folgenden Größenordnungen. Für den Entwickler gilt der landesweite Durchschnitt, für die IT-Leitung gelten die Zahlen der Île-de-France.
|
Entwickler |
IT-Leitung (Île-de-France) |
| Bruttojahresgehalt |
43.000 € (Durchschnitt) |
84.000 € (Summe der Mediane: 77.000 € fix und 7.000 € variabel) |
| Jährliche Kosten für den Arbeitgeber, mit Beiträgen |
54.000 bis 61.000 € |
105.000 bis 119.000 € |
| Honorar einer Personalberatung (einmalig) |
6.450 bis 10.750 € |
ab 19.250 € (25 % des Fixgehalts) |
Nicht enthalten sind der Arbeitsplatz, die Software und die Zeit, die der neue Mitarbeiter braucht, um Ihr Geschäft kennenzulernen.
Wenn eine Einstellung scheitert. Der Artikel von HelloWorkplace rechnet ein Beispiel durch: Eine Führungskraft, die den Arbeitgeber mit Beiträgen 50.000 € im Jahr kostet, verlässt das Unternehmen nach sechs Monaten. Addiert man das bereits gezahlte Gehalt und die Beiträge, die Einarbeitung und die Schulung, die verlorene Produktivität und die neue Personalsuche, beziffert der Artikel diese gescheiterte Einstellung auf 43.000 €.
Die Fristen, um sich zu trennen. Die Probezeit einer Führungskraft mit unbefristetem Vertrag (CDI) dauert höchstens vier Monate. Sie kann einmal verlängert werden, auf insgesamt bis zu acht Monate, wenn ein für allgemeinverbindlich erklärter Branchentarifvertrag das vorsieht und der Beschäftigte schriftlich zustimmt (Service-Public). Danach hängt die Kündigungsfrist vom Tarifvertrag Ihres Unternehmens ab. Im Syntec-Tarifvertrag beträgt sie für eine Führungskraft drei Monate, ob sie selbst kündigt oder gekündigt wird (Payfit). In diesem Fall dauert eine Trennung drei Monate.
Mit einem einzigen Entwickler hängt das gesamte Wissen über die Software an einer Person. Verlässt sie das Unternehmen, geht dieses Wissen mit ihr, es sei denn, es wurde aufgeschrieben und weitergegeben.
Sich mit einem technischen Leiter zusammentun. Er kann auch als Gesellschafter in Ihr Unternehmen einsteigen. Für die Höhe seines Anteils „gibt es keine gesetzliche Tabelle“, erinnert der Steuerberater Samuel Hayot (eigene Übersetzung): Sie wird verhandelt. In jungen Unternehmen erwirbt der Gesellschafter seinen Anteil oft schrittweise, über mehrere Jahre, nach einem Zeitplan in der Gesellschaftervereinbarung, dem Vertrag, der die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern regelt: Wer zu früh geht, hat keinen Anspruch.
Bleibt das Eigentum an der Software. Ein Gesellschafter, der nicht angestellt ist, fällt nicht unter Artikel L113-9. 2015 hat der französische Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) einer Gesellschaft die Rechte an einer Software abgesprochen, die zwei ihrer Gesellschafter geschrieben hatten, weil nicht nachgewiesen war, dass ihr diese Rechte übertragen worden waren. Die Software, die Ihr Mitgesellschafter entwickelt, gehört dem Unternehmen also nur durch eine schriftliche Übertragung, wie bei einem Dienstleister. Und wie bei einem einzigen Angestellten hängt das gesamte Wissen über die Software an ihm.
Was die Ratgeber hervorheben
Die Ratgeber, die wir für diesen Artikel gelesen haben, folgen demselben Aufbau. Zuerst zählen sie die Vorteile des Outsourcings auf: Fixkosten, die zu variablen Kosten werden, Fachwissen, das sich das Unternehmen in Vollzeit nicht leisten könnte, gewonnene Zeit. Dann folgen die Auswahlkriterien: Zertifizierungen, Kundenreferenzen, garantierte Reaktionszeiten, Preis.
Diese Kriterien zählen. Sie sagen aber nicht, was an dem Tag geschieht, an dem Sie etwas ändern oder gehen wollen. Ein Erfahrungsbericht von 2008 zeigt einen dieser Punkte: das Eigentum am Code.
Wem gehört der Code Ihrer Software?
Auf der Website LinuxFr.org erzählt 2008 ein Nutzer, was einer Organisation passiert ist, die er kennt. Sie hatte bei einer Firma eine Software nach ihren eigenen Spezifikationen bestellt, und der Entwicklungsvertrag sagte nichts über die Lizenz. Diese Software steht im Zentrum ihrer Tätigkeit und nützt sonst niemandem. Als die Organisation den Quellcode verlangte, weigerte sich der Entwickler, ihn herauszugeben. Der Verfasser des Beitrags fragt die Leser, ob die Organisation etwas unternehmen kann, um ihren Code zu bekommen.
Die Antworten der Leser stimmen überein: Ohne schriftliche Vereinbarung ist der Entwickler wahrscheinlich im Recht. Der Organisation bleiben ihrer Ansicht nach nur drei Möglichkeiten: verhandeln, den Code kaufen oder die Anwendung neu schreiben lassen.
Das französische Recht unterscheidet im Code de la propriété intellectuelle zwei Fälle. Entwickelt ein Angestellter eine Software in Ausübung seiner Aufgaben, stehen die Verwertungsrechte an dieser Software seinem Arbeitgeber zu (Artikel L113-9). Diese Regel gilt für Angestellte, nicht für einen externen Dienstleister.
Bei einem Dienstleister gehen die Rechte nur schriftlich auf Sie über. Artikel L131-3 desselben Gesetzbuchs verlangt, dass jedes übertragene Recht im Übertragungsvertrag gesondert genannt wird. Er verlangt außerdem, dass Umfang, Zweck, Ort und Dauer dieser Rechte festgelegt werden.
Die Rechnung zu bezahlen, macht Sie also nicht zum Eigentümer des Codes. Dafür brauchen Sie eine schriftliche Übertragungsklausel, die jedes übertragene Recht nennt. Lassen Sie sie vor der Unterschrift von einem Anwalt prüfen.
Eine Software besteht nicht nur aus ihrem Code. Um online zu sein, braucht sie auch eine Domain, ein Hosting und ein Repository, den Ort, an dem ihr Quellcode aufbewahrt wird. Sind diese Konten auf den Namen des Dienstleisters eröffnet, hat er den Zugang: Sie brauchen ihn für jede Änderung, und um zu gehen.
Wenn sich Ihr Bedarf ändert
Ihre Nutzer arbeiten mit der Software, und ihre Nutzung zeigt, was fehlt, was nichts bringt und was zu verbessern ist. Je früher sie sie in den Händen haben, desto früher wissen Sie, was zu ändern ist. Was jede Änderung kostet, entscheidet dann der Vertrag.
Beim Festpreis mit festem Leistungsumfang trägt der Dienstleister den Schätzfehler auf der unterschriebenen Liste. Der Kunde trägt die Änderung des Bedarfs, Nachtrag um Nachtrag. Bei der Abrechnung nach Aufwand trägt der Kunde beides. Die Änderung kostet keinen Nachtrag, aber jeder zusätzliche Tag kommt auf die Rechnung.
In beiden Fällen beruht das Budget auf Schätzungen, und diese Schätzungen enthalten einen Puffer für Unvorhergesehenes, den der Kunde nicht sieht. Manche Fachleute, die selbstständige Entwickler begleiten, empfehlen eine Fehlermarge von 30 % bis 250 %, je nach Projekt und Branche.
Und der anfangs festgelegte Preis hält selten: Warum die tatsächlichen Kosten so oft über dem geplanten Budget landen, erklären wir in unserem Artikel über Budgetüberschreitungen. Gibt es eine Art zu bezahlen, die nicht auf einer Schätzung beruht? Unser Artikel über Festpreis und Abrechnung nach Aufwand vergleicht die drei Arten, die Entwicklung einer Software zu bezahlen, und sagt, wer jeweils das Risiko trägt.
Stellen Sie Ihrem künftigen Partner vor der Unterschrift diese Frage: Wenn sich mein Bedarf ändert, was ändert sich an dem, was ich bezahle?
Gehen können
Einen technischen Partner wählt man auch danach, wie man sich von ihm trennen kann. In ihrem Leitfaden warnt Mélina Loupia: Ohne Reversibilitätsklausel kann ein Unternehmen den Dienstleister unter Umständen nicht wechseln, ohne Monate an Arbeit zu verlieren. Der Vertrag muss die Herausgabe der Daten, den Zugang zu den Konfigurationen, die Übergabe der Dokumentation und die Kündigungsfrist regeln.
Eine Klausel im Vertrag beweist noch nicht, dass der Wechsel möglich ist. Das beweist nur ein Versuch. Machen Sie ihn einmal, bevor Sie ihn brauchen: Lassen Sie sich den Code und die Dokumentation übergeben, und geben Sie beides jemand anderem als dem Dienstleister. Bringt er die Software mit dem Übergebenen zum Laufen, können Sie gehen.
Die Möglichkeit zu gehen verändert auch die Beziehung. Kann der Kunde den Vertrag jederzeit beenden, hat sein technischer Partner jedes Interesse, gute Arbeit zu leisten: Sonst beendet der Kunde den Vertrag.
Die Fragen, die Sie vor der Wahl stellen sollten
- Welchen Bedarf decken Sie ab, und welchen nicht? Steuern, das Bestehende am Laufen halten, eine Standardsoftware anpassen oder eine Software bauen.
- Was übergeben Sie mir am Ende des Vertrags? Den Code, die Dokumentation und die Zugänge. Und für den Code eine schriftliche Übertragung der Rechte.
- Auf wessen Namen sind die Konten eröffnet? Die Domain, das Hosting, das Repository des Codes.
- Wie kann ich gehen? Die Kündigungsfrist, die Herausgabe der Daten, die Übergabe der Dokumentation. Und einmal der Übernahmeversuch.
- Wenn sich mein Bedarf ändert, was ändert sich an dem, was ich bezahle? Beim Festpreis mit festem Leistungsumfang läuft jede Änderung über einen Nachtrag; bei der Abrechnung nach Aufwand kommen Tage auf die Rechnung; mit einem festen Budget und flexiblem Umfang ändert sich der Betrag nicht, nur die Prioritäten ändern sich.
- Wann können meine Nutzer mit der Software arbeiten? Ein Datum, an dem sie sie in den Händen haben, kein Datum für das Projektende.
- Was kostet die Zusammenarbeit über drei Jahre? Der Leitfaden von Clubic rät, die Einsätze außerhalb des Vertrags, die Lizenzen und die Migrationskosten mitzurechnen.
DEVEDANOS, technischer Partner für die Entwicklung Ihrer Software
DEVEDANOS ist der technische Partner für KMU in der individuellen Softwareentwicklung. Unter den vier Formen sind wir eine Entwicklungsagentur: Wir bauen die Software, die Ihr Geschäft braucht.
Die Projekte, die wir individuell entwickeln:
Bei der Entwicklung individueller Software arbeiten wir mit einem festen Budget, das am Ende jedes Monats für die geleistete Arbeit abgerechnet wird. Ihre Anwendung ist innerhalb eines Monats nutzbar, mit einigen wesentlichen Funktionen: Ihre Nutzer arbeiten sofort damit, und ihre Nutzung bestimmt, welche Funktionen als Nächstes entwickelt werden. Der Quellcode, die Infrastruktur, die Deployment-Pipeline und die Dokumentation sind Ihr geistiges Eigentum, sobald die erste Monatsrechnung beglichen ist.
Mit diesem festen Budget zahlen Sie weder das Honorar einer Personalberatung noch Arbeitgeberbeiträge. Das Budget wird gemeinsam mit Ihnen aufgebaut, auf Grundlage Ihrer Zahlen und Ziele: Wir legen zusammen den Betrag fest und das Problem, das Ihre Anwendung lösen soll. Danach deckt es ihre Wartung und ihre Weiterentwicklung ab, solange Sie es wünschen, damit sie sich laufend an Ihr Geschäft anpasst.
Sie können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen, ohne Begründung. Während des Monats der Reversibilität begleiten wir Ihr Team, bis es eigenständig bauen, testen und deployen kann.
Weiterlesen
Unser Leitfaden enthält die Fragen, die Sie stellen sollten, bevor Sie ein Angebot für die Entwicklung Ihres individuellen Tools unterschreiben. Und wenn man Ihnen vorschlägt, KI in diese Software zu integrieren, erklärt unser Artikel „Kann man eine eigene KI haben?“, was Ihnen am Ende gehört.
Sie suchen einen technischen Partner, der Ihre Software entwickelt? Sprechen wir darüber?
Quellen
- M. Loupia, Journalistin, Schwerpunkt Technologie und Cybersicherheit, „Choisir un prestataire informatique : 8 questions essentielles à poser“, Clubic, 16. Februar 2026.
- Beitrag „Propriété du code d’un logiciel commandé“ und die Kommentare dazu, LinuxFr.org, 8. Oktober 2008.
- V. Arène, „Les salaires des cadres IT analysés par l’Apec en 2025“, Le Monde Informatique, 22. Dezember 2025, nach der Gehaltsstudie der Apec für Fach- und Führungskräfte, Ausgabe 2025.
- J. Boulay, „Charges patronales : calcul, taux et exonérations 2026“, Payfit, aktualisiert am 8. Oktober 2026.
- L. Chevron, „Coût d’un recrutement : comment le définir et l’optimiser ?“, HelloWorkplace, 5. September 2025.
- M. Alleno, „Tarif cabinet recrutement : Guide 2026 des honoraires“, Talent Program, 24. Dezember 2025.
- „Période d’essai pour un salarié“, Service-Public, geprüft am 12. August 2026.
- „Préavis de démission Syntec : règles et procédure“, Payfit.
- S. Hayot, „Recruter un cofondateur : profil, deal et erreurs à éviter“, Hayot Expertise, 26. Februar 2026.
- P. Cadio, „Droits d’auteur sur un logiciel : la dévolution des droits à une société doit être prouvée“, CMS Francis Lefebvre, 28. April 2015, zu Cass. 1re civ., 15. Januar 2015, Nr. 13-23.566.
- Code de la propriété intellectuelle, Artikel L113-9, L122-6 und L131-3, Légifrance.